Abrechnung der zu leistenden Arbeitsstunden
In jedem Jahr sind von jedem Mitglied, das einen Liegeplatz, eine Bootshalle oder einen Winterlagerstellplatz nutzt, 10 Arbeitsstunden zu erbringen. Der Nachweis ist von den Mitgliedern eigenständig zu führen und wird vom Arbeitseinsatzverantwortlichen gegengezeichnet. Die Abrechnung der Arbeitsstunden erfolgt zum Ende des Jahres (Herbstversammlung) durch Abgabe des Stundennachweis Formulars. Nicht geleistete Stunden werden zum aktuellen Stundensatz laut Gebührentabelle in Rechnung gestellt.